Die erhöhte Denkmalabschreibung
Wie können Sie mit der Denkmalabschreibung Steuern sparen?
Die Denkmalabschreibung stellt für Sie eine überaus interessante Möglichkeit dar, in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren und alle Vorzüge der steuerlichen Förderung und des Wohneigentums dieser tollen Immobilien zu genießen. Seit 1986 beschäftigen wir uns mit der Vermittlung von steuerlich subventionierten Investitionen. Unser erfahrenes und kompetentes Team, aus Bankfachleuten, Immobilienexperten und steuer- und rechtsberatenden Berufen, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, dem Erwerb einer Immobilie, mit welchem Sie die Denkmalabschreibung in Anspruch nehmen können! Immer mehr historische Bauten werden in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und wecken damit das Interesse von Investoren und Selbstnutzern. Das ist besonders der Fall, weil hier gemäß Einkommenssteuergesetz eine spezielle Denkmalabschreibung möglich ist. Die Richtlinien, die zur Ernennung eines Baudenkmals führen, sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden und werden von der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorgenommen. Damit Sie sich nicht mit diesen bürokratischen Einzelheiten plagen müssen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unseren Rund-um-Service!
Vorgehensweise bei der erhöhten Denkmalabschreibung
Damit Sie die erhöhte Denkmalabschreibung optimal nutzen können, muss das jeweilige Gebäude natürlich zunächst erworben werden und zwar bevor die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beginnen. Andernfalls reduziert sich die Höhe Ihrer Denkmalabschreibung. Ihr Immobilienerwerb findet über einen unserer Partner, einem Bauträger statt, der Ihnen im Kaufvertrag eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für das Grundstück, den Wert des Denkmalobjektes, also den Altbau und der anfallenden Sanierungskosten zur Verfügung stellt. Jahrelange Erfahrung und fachliche Kompetenz zeichnet unsere Partner aus, die Ihnen zu allen Fragen rund um die Denkmalabschreibung jederzeit zur Verfügung stehen. Sie sind bei uns in den allerbesten Händen!
Der Verlauf der erhöhten Denkmalabschreibung
Auch in dem besonderen Fall, dass Sie eine Denkmalimmobilie erwerben und diese selbst nutzen, profitieren Sie von der erhöhten Denkmalabschreibung. Diese ermöglicht es Ihnen, über einen Zeitraum von zehn Jahren, 90 % der angefallenen Sanierungskosten jährlich mit 9 % bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Wenn Sie als Investor ein Baudenkmal erwerben und dieses vermieten, sind Sie in der Lage 100 % der angefallenen Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. In einem Zeitraum von zwölf Jahren in den ersten acht Jahren pro Jahr mit 9 % und in den kommenden vier Jahren noch mit 7 % pro Jahr. Das sind durchaus interessante Alternativen, die den Kauf einer Denkmalimmobilie zusätzlich lukrativ machen. Da durch die erhöhte Denkmalabschreibung Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt, haben Sie durch die ersparte Steuer die Möglichkeit, Ihre Denkmalimmobilie eher zurück zu zahlen. Außerdem erfreut sich denkmalgeschützter Wohnraum wachsender Beliebtheit. In einigen Städten und Bundesländern gibt es für neue Mieter sogar schon Wartelisten, denn Baudenkmäler haben definitiv mehr Charme und Charakter als jeder sterile Neubau.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zum Thema erhöhte Denkmalabschreibung zur Verfügung!
Betreff: Die erhöhte Denkmalabschreibung