Wissenswertes

Einkommenssteuer

(Auszug aus dem Gesetz Absatz 3)

Die Arbeiten müssen vor Beginn abgestimmt sein

Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein. An der Abstimmung sollte das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes beteiligt werden. Die Abstimmung kann innerhalb eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens oder eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen, wenn dabei die unterschiedliche Zielsetzung der Verfahren beachtet wird. Ist eine vorherige Abstimmung unterblieben, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung nicht vor, auch wenn die Denkmaleigenschaft nach Abschluss der Baumaßnahmen noch vorhanden ist. Die fehlende vorherige Abstimmung kann nicht nachträglich ersetzt werden, auch nicht durch die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung oder einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Bescheinigung auch während der Bauphase

Wird erst im Verlauf der Baumaßnahmen erkennbar, dass ein Baudenkmal vorliegt, können die Aufwendungen bescheinigt werden, die ab dem Zeitpunkt entstehen, ab dem das Baudenkmal den öffentlich-rechtlichen Bindungen des DSchG unterliegt und die Baumaßnahmen betreffen, die vor ihrem Beginn mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind. Die Abstimmung ist zwischen den Beteiligten schriftlich festzuhalten. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die steuerlichen Vergünstigungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG neben der denkmalrechtlichen Bescheinigung weitere Voraussetzungen enthalten, die durch die Finanzbehörden geprüft und entschieden werden, insbesondere die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und ihre Zugehörigkeit zu den Anschaffungs- o. Herstellungskosten, zum Erhaltungsaufwand oder zu den nicht abziehbaren Kosten.

Kundenreferenzen
obody
Unkomplizierte Abwicklung! Selten kommt es vor, dass ein Kostenvoranschlag dem tatsächlichen in Rechnung gestellten Aufwand entspricht....
Ariane Heinz
Unternehmerin
Immobilien, die Sie interessieren könnten
Banderole NEU
Berlin
Park-Quartier
Bad Wimpfen
Haus Barbarossa
Potsdam
Résidence Au Rivage
Bietigheim-Bissingen
Fachwerkhaus
Dresden
Elbflorenz
Bamberg
Erba-Insel
Hamburg
Sternwartenpalais
Potsdam
Grand Palais du Lion

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter abbestellen.
Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.

Hotline

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Wir stehen Ihnen auch persönlich zur Verfügung

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Vorabgespräch zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Kai Albert
Geschäftsführer / Inhaber

Kontaktformular

MACHEN SIE DEN ERSTEN SCHRITT

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Objekte zu erfahren.
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Kontakt

Möchten Sie uns erreichen? Dann freuen wir uns schon darauf, von Ihnen zu hören!

Kaufobjekte

Sehen Sie sich selbst unsere wundervollen Objekte in mehreren Stadtstaaten und Bundesländern an – darunter in Bayern.