Protokollierung
Die Protokollierung des Kaufvertrages
Sie dokumentiert den Verkauf: Die Protokollierung
Als Protokollierung bezeichnet man die Verlesung des Kaufvertrages beim Notar und die Vertragsunterschrift. Dazu müssen alle Vertragsparteien persönlich anwesend sein. Mit der Protokollierung beginnt der Grundstücksverkauf seinen formalen Gang mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Kaufpreiszahlung und dem Eigentumsübergang durch die Auflassung.
Unabdingbar: Persönliche Anwesenheit und Identitätskontrolle
Bei der Protokollierung müssen alle Verkäufer und Käufer persönlich anwesend sein. Sind die Personen dem Notar nicht bekannt, wird er eine Identitätskontrolle durchführen, um sicherzustellen, dass die anwesenden Personen tatsächlich die Personen sind, die sie vorgeben zu sein. Danach beginnt die Verlesung des Vertrags. Hier haben alle Beteiligten die Gelegenheit, sich über die Konsequenzen des Kaufvertrags aufklären zu lassen.
Wichtig zu wissen: Der weitere Ablauf
Nach der Protokollierung ist der Notar am Zug. Er veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, mit der dokumentiert wird, dass ein Verkauf geplant ist. Ebenso wird er den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto auffordern. Die anstehenden Termine werden üblicherweise während der Protokollierung besprochen und festgehalten und von dem Notar entsprechend angestoßen. Besonders der Kaufpreiszahlung kommt dabei eine große Bedeutung zu, denn sie setzt voraus, dass eine Finanzierungszusage der Bank besteht und dass ein Darlehensvertrag abgeschlossen ist.